Regularien
- Teilnehmen dürfen alle Autor*innen, die älter als 16 Jahre sind.
- Der Text widmet sich dem Thema „Es geschah in Lingen …“.
- Der Text ist in deutscher Sprache verfasst.
- Pro Autor*in darf nur ein Text eingereicht werden.
- Der maximale Umfang beträgt 10 Normseiten (max. 1800 Anschläge (inklusive Leerzeichen) pro Seite)
- Alle Rechte am Text müssen bei dem/der Autor*in liegen.
- Der Text muss in Word formatiert sein.
Bitte verzichten Sie beim eingereichten Text auf Autorenangaben. Diese machen Sie im dafür vorgesehenen Formular. - Verfassen Sie eine kurze Autor*innen-Vita
- Laden Sie ihr Autorenportrait hoch (schwarz/weiß)
- Mit der Einreichung des Textes erteilt der Autor/die Autorin Wortglitzer die Nutzungsrechte, an seiner/ihrer Geschichte, so sie ausgewählt wird und an der Autorenbiografie, sowie an dem Autorenfoto.
- Die ausgewählten Geschichten, Autor*innen-Biografie und Autor*innen-Foto werden in einer Anthologie, auf der Homepage „Lingener Feder“ und evtl. in einer Tageszeitung ganz oder in Teilen publiziert werden kann. Wortglitzer ist jedoch nicht verpflichtet, dies auch zu tun.
- Wortglitzer behält sich vor, offensichtliche Fehler zu lektorieren und zu redigieren, verpflichtet sich allerdings nicht , dies auch zu tun.
- Füllen Sie außerdem das Einreichungsformular aus und laden dieses hoch
- Mit Ihrer Teilnahme geben Sie Wortglitzer die Erlaubnis, Ihre Daten zu speichern. Die Agentur verwendet diese nur zur Korrespondenz mit Ihnen.
- Nur wenn diese Dokumente digital bei Wortglitzer eingegangen sind, wird der Text zum Wettbewerb zugelassen.
Bitte keine Ausdrucke per Post schicken! -
Mit Ihrer Teilnahme verpflichten Sie sich, Ihren Text am Abend der Preisverleihung vorzulesen oder vorlesen zu lassen, sollte er auf die Shortlist gewählt werden. Des Weiteren werden Ihnen folgende Möglichkeiten geboten, sich und ihren Text der Öffentlichkeit zu präsentieren, sollte ihr Manuskript es auf die Longlist schaffen.
- Lesungen an beliebten Orten in Lingen
- Einsprechen der Geschichte für den Radiosender Ems-Vechte-Welle
Selbstverständlich können Sie auch in diesen Fällen einen Vorleser stellen, sollten Sie nicht selbst vorlesen wollen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.